Voraussetzungen für Ihren Bildungsgutschein


Unsere Kursangebote sind nach AZAV zertifiziert und sind über einen Bildungsgutschein bis zu 100 Prozent förderbar. Die Förderung über einen Bildungsgutschein kann durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erfolgen. Als staatlich anerkannter Träger unterstützen und begleiten wir Sie bei der Beantragung eines unserer geförderten Kursangebote und sind Ihr starker Partner für Ihre erfolgreiche berufliche Zukunft.

Warum ist eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung über einen Bildungsgutschein erstrebenswert?

Der Bildungsgutschein wird durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgegeben und stellt die Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung dar. Der Bildungsgutschein beinhaltet die Förderungsdauer und die Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Wir von der DBS Training & Consulting GmbH beobachten zunehmend den Arbeitsmarkt und gehen auf aktuelle Trends und Veränderungen der Arbeitswelt ein. Gerne informieren wir Sie über unsere Weiterbildungs- und Umschulungsangebote bei einem kostenlosen Beratungstermin.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Bildungsgutschein zu bekommen?

Sollten Sie von einer der drei Zugangsvoraussetzungen betroffen sein, genehmigt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Ihnen einen Bildungsgutschein:

  • Beendigung Ihrer bestehenden Arbeitslosigkeit
  • Abwendung Ihrer drohenden Arbeitslosigkeit
  • Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses
Wie gelange ich an einen Bildungsgutschein?

Wir haben Ihnen in drei wichten Phasen Ihren Weg zum (Wieder-)Einstieg zusammengefasst:

  • Phase 1: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter und informieren Sie sich über die Voraussetzungen für Ihren Bildungsgutschein.
  • Phase 2: Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch bei der DBS Training & Consulting GmbH und informieren Sie sich über unsere individuellen Kursangebote.
  • Phase 3: Reichen Sie das Bildungsangebot von uns bei Ihrem Arbeitsvermittler ein und beginnen Sie Ihre geförderte berufliche Weiterbildung.

Sollten Sie sich im Vorfeld bereits ausreichend über eine Weiterbildung oder Umschulung durch uns entschieden haben und haben bereits einen Bildungsgutschein von Ihrem Arbeitsvermittler erhalten, können Sie den Bildungsgutschein zum Beratungsgespräch gerne mitbringen. Wir füllen den Bildungsgutschein mit Ihnen aus und Sie brauchen diesen nur noch beim Arbeitsvermittler einreichen.

Welche Höhe der Förderung ist möglich?

Die Förderungshöhe ist unabhängig vom Standort. Zielsetzung ist Ihre Ausgangssituation zu verbessern, Sie für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren und Ihnen somit eine neue berufliche Perspektive zu verschaffen. Die Kosten für die Qualifizierung werden bis zu 100 Prozent übernommen. Weitere anfallende Kosten wie Lernmaterial, Kinderbetreuung und Fahrtkosten können in Absprache mit dem Arbeitsvermittler übernommen werden.

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Tel: 0231 534252-0
Fax: 0231 534252-21
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